Theorie, nach welcher die Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und privatem Recht danach zu erfolgen hat, ob das Gesetz mehr den Interessen der Allgemeinheit (öffentliches Recht) oder mehr den Interessen der Bürger (privates Recht) dient. ( Rechtsordnung)

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Verified by MonsterInsights