Theorie, nach welcher die Abgrenzung zwischen ➞ öffentlichem Recht und ➞ privatem Recht danach zu erfolgen hat, ob das Gesetz mehr den Interessen der Allgemeinheit (öffentliches Recht) oder mehr den Interessen der Bürger (privates Recht) dient. (➞ Rechtsordnung)

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