Alle Bundesländer haben in ihren Prüfungsordnungen die Freischussregelung eingeführt, um die Studiendauer zu verkürzen und die ➞ Angst vor dem Examen zu mildern. Der Freischuss ermöglicht es dem Studenten, einmal versuchsweise am Examen teilzunehmen. Jetzt bestehen zwei Möglichkeiten:

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