Wie die ➞ Rechtswidrigkeit im StGB durch ➞ Rechtfertigungsgründe, so kann die ➞ Schuld durch Entschuldigungsgründe im Einzelfall und für den einzelnen Täter ausgeschlossen sein. (➞ Entschuldigender Notstand ➞ Notwehrexzess ➞ Übergesetzlicher Notstand) 

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